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Der Betreuungsvertrag

by Bernhard Lösch last modified 2006-11-27 16:54

Ein nicht zu unterschätzender Vorteil bietet sich den Darlehens­nehmern in der unentgeltlichen Betreuung und Beratung. Zufolge eines Betreuungsvertrages, der mit jedem bauenden Darlehens­nehmer abgeschlossen wird, übernimmt die mit der Geschäfts­führung der Stiftung beauftragte Abteilung für Wohnungsbau und Siedlungswesen der Saarbergwerke AG kostenlos folgende Leistungen:


1.      Sie berät den Bauherrn bei der Bauplanung, bei Einholung und Prüfen der Angebote wie auch bei Vergebung der Arbeiten und Lieferungen.

2.      Sie kontrolliert die Ausführung der Bauarbeiten an Hand der Angebote und Voranschläge und berät den Bauherrn bei eventuell sich ergebenden technischen, wirtschaftlichen und Ver­waltungsfragen.

3.      Während der Durchführung des Bauvorhabens wickelt sie im Rahmen des bewilligten Baudarlehens für den Bauherrn den      Rechnungs- und Zahlungsverkehr ab.

Zu den kostensparenden Hilfeleistungen gehört es ferner, daß Bau-Typenpläne unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

 

 

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